AGBs Spreewelten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spreewelten GmbH

für den Hotelaufnahmevertrag, den Online-Shop und Einstellbedingungen für den Hotelparkplatz des Spreewelten Hotel (nachfolgend Hotel genannt)

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1.  GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Schadensersatz-ansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatz-ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES

HOTELS (NO SHOW)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadens-ersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen 
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. HAFTUNG DES HOTELS / DES KUNDEN

7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5. Der Kunde haftet für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars im Hotel. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet.

7.6. Entstehen durch den vom Kunden verursachten Schaden Nutzungsausfälle für das Hotel, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.

7.7. Beeinträchtigungen des geregelten Hotelbetriebes durch den Kunden, insbesondere das Rauchen auf den Zimmern oder das Beheben von Verschmutzungen über das normale Maß, werden dem Kunden in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung gestellt. Es sei denn der Kunde erbringt den Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 100,00 EUR.


8. Nutzung des Internets

8.1. Bei der Nutzung des WLAN Internetzuganges des Hotels sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.

8.2. Das Hotel weist darauf hin, dass im Rahmen der Nutzung des Internetzuganges Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten sind. Insbesondere Down- und Uploads über sogenannte Filesharing-Netzwerke sind nicht gestattet und führen bei Verstoß hiergegen zu Schadensersatzansprüchen des Hotels.

 

9. Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit

9.1.  Ab 23 Uhr ist auf sämtlichen Zimmern sowie Fluren und auf dem Außengelände unseres Grundstücks die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Kunde seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus gezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der auf Grund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Kunde die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen konnte. Unser Haus erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nach 23 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus, aus Rücksicht auf die Hotelnachbarn und andere Gäste, jeglicher Lärm zu vermeiden.

9.2. Personen, die im Buchungssystem des Hotels nicht registriert sind und durch Gäste ins Hotel mitgebracht werden, ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zutritt im Einzelfall zu verwehren.

 

10     Notfall

10.1 . Der Feueralarm des Hotels ist ein lauter Signalton. Bei Ertönen dieses Tones ist das Hotel auf dem schnellsten Weg über die ausgeschilderten Fluchtwege zu verlassen. Dafür sind ausschließlich die Treppen und Nottreppenanlagen und Notausgänge zu nutzen. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Ein Flucht- und Rettungsplan befindet sich in jedem Zimmer sowie in den Fluren. Im Notfall halten Sie sich bitte an die Regelungen und die Anweisungen des Personals.

 

11     Hinweis zur Online-Streitbeilegung

11.1. Die Europäische Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO für Verbraucher und Händler eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

 

12     Spreewelten Bad
                

12.1    Für die Nutzung des Spreewelten Bad gelten die Bestimmungen der Hausordnung der Spreewelten GmbH.

12.2    Buchung von Massagen und Wellnessanwendungen
Eine vom Kunden oder durch einen Vertreter getätigte Reservierung ist verbindlich. Die Vergütung wird nach Abschluss fällig. Bei Hotelgästen können die Kosten mit der Zimmerrechnung beglichen werden. Bei Unentschuldigten Fehlen bzw. Nicht-Erscheinen bei einem oder den jeweiligen gebuchten Anwendungen wird eine Stornorechnung an die hinterlegten Kontaktdaten in Höhe von 50 % des Bruttoentgeltes versandt und sofort fällig.

12.3. Buchung Pinguinfütterung
Eine vom Kunden oder durch einen Vertreter getätigte Reservierung ist verbindlich. Die Vergütung wird nach Abschluss fällig. Bei Hotelgästen können die Kosten mit der Zimmerrechnung beglichen werden. Ein kostenloser Rücktritt oder eine Terminverschiebung ist nur bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.

EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR HOTELPARKPLATZ (AGBP)

1 . MIETVERTRAG

1.1. Mit dem Einfahren auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß diesen Einstellbedingungen zustande.

1.2. Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

 

2. BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN

2.1. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

2.2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

2.3. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

2.4 . Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

 

3. SICHERHEITS- UND ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

3.1. Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.

3.2. Im Parkbereich sind nicht gestattet: 
− das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
− die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
− das unnötige Laufenlassen von Motoren,
− das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
− das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
− das Ablassen oder Befüllen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
− das Verteilen von Werbematerial.

3.3. Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

3.4. Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

 

4. ENTGELT/PARKDAUER

4.1. Die Nutzung des Parkplatzes ist den Hotelgästen vorbehalten und für diese im Übernachtungspreis inbegriffen. Darüber hinaus ist ein Parken nur in Absprache mit dem Hotel unter Zahlung des festgelegten Entgeltes der aktuellen Preisliste möglich.

4.2. Die Parkdauer entspricht, soweit nichts Anderes vereinbart wird, der Dauer des Aufenthaltes. Am Anreisetag ab 12 Uhr, am Abreisetag bis 11 Uhr.

4.3. Nach Ablauf der Parkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Hotel steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

4.4. Bei Verlust des Parkchips wird mindestens ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes fällig, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder das Hotel eine längere Parkzeit nach.

4.5. Das Hotel darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Fahrzeuges nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkchips geführt; der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.

4.6. Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

 

5. HAFTUNG DES HOTELS

5.1. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

5.2. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

5.3. Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

5.4. Ist der Mieter Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

6. HAFTUNG DES MIETERS

6.1. Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.

6.2. Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 3.2.

 

7. PFANDRECHT/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/VERWERTUNG

7.1. Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

7.2. Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.

7.3. Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 haftet der Mieter dem Hotel für alle entstandenen Kosten

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lübbenau. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lübbenau

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-SHOP / HOTEL

1. ALLGEMEINES

1.1. Alle Lieferungen und Leistungen, die vom Online-Shop der Spreewelten GmbH für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Online-Shop der Spreewelten GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

1.2. Sofern nichts ausdrücklich Anderes vereinbart wird, richten sich Angebote nur an Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

1.3. Alle veröffentlichen Preise verstehen sich inklusive der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer (Produkt- und Preisänderungen bleiben vorbehalten).

 

2. VERTRAGSSCHlUSS

2.1. Bestellungen werden online, per Telefon und per E-Mail entgegengenommen. Wir werden den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese ist jedoch noch keine verbindliche Annahme des Vertrages.

2.2. Unsere Angebote im Internet sind freibleibend. Der Besteller ist an einen erteilten Auftrag zwei Wochen gebunden. Wird die Bestellung innerhalb einer Frist von zwei/drei Wochen von der Spreewelten GmbH bestätigt oder innerhalb dieser Frist die Lieferung ausgeführt, dann ist der Vertrag verbindlich zustande gekommen. Erhält der Kunde innerhalb der genannten zwei Wochen keine Auftragsbestätigung oder wird der Auftrag innerhalb dieser Zeit nicht ausgeführt, dann ist er an die Bestellung nicht mehr gebunden.
 

3. LIEFERUNG

3.1. Lieferzeiten sind in der Regel nicht vereinbart. Sollte ausnahmsweise eine Lieferzeit verbindlich vereinbart worden sein, dann beginnt die Frist erst mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Die Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die bestellte Ware zum Versand gegeben wurde.

3.2. Mit der Auftragsbestätigung wird eine Rechnung übersandt. Der Versand der bestellten Ware erfolgt, sobald der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.

3.3. Warenbestellungen werden ausschließlich durch Post- oder Paketdienste versandt. Die Versandkostenpauschale wird auf den Bruttowarenwert aufgeschlagen.

3.4. Sofern eine verbindliche Bestellung nicht ausgeführt wird, ist der Besteller berechtigt, der Spreewelten GmbH eine Frist zur Ausführung der Lieferung zu setzen. Diese muss jedoch mindestens drei Wochen betragen. Wird innerhalb der gesetzten Frist geliefert, ist jeder Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, es sei denn, die Spreewelten GmbH befindet sich in Verzug und dieser ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.

3.5. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so ist die Spreewelten GmbH berechtigt, nach Ablauf einer zu setzenden Frist von drei Wochen die Erfüllung des Vertrages ablehnen und Schadenersatz zu verlangen.

 

4. PREISE

4.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die in der Vertragsbestätigung ausgewiesen werden. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Preislisten unseres Online-Shops.

4.2. Sofern nicht anders angegeben, wird für die Versandkosten von Gutscheinen eine Pauschale in Höhe von 3,00 € erhoben. Für den Versand von Fanartikeln wird eine Pauschale in Höhe von 5,90 € erhoben.

 

5. ZAHLUNGEN

5.1. Zahlungen können per Überweisung, per PayPal, Sofortüberweisung oder mit Kreditkarten erfolgen.

5.2. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

5.3. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

 

6. VERLUST VON GUTSCHEINEN

6.1. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen kann kein Ersatz geleistet werden.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Sofern der Besteller Verbraucher ist, leisten wir für neu bestellte Sachen 24 Monate Gewähr, für gebrauchte Sachen für 12 Monate. Ist der Besteller kein Verbraucher, dann gilt für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, gebrauchte Sachen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Personen, die überwiegend für private Zwecke kaufen. Unternehmer sind Personen, die ganz oder zu einem nicht überwiegenden Teil zu gewerblichen Zwecken bestellen.

7.2. Erhobene Mängelrügen sind schriftlich vorzubringen.

7.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit besteht zunächst das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt durch uns wahlweise durch Behebung des Fehlers oder durch Neulieferung. Ist der Besteller Verbraucher, so hat der Besteller das Wahlrecht. Sollte trotz wiederholten Versuchs die Nachbesserung fehlschlagen, dann ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern oder im Falle des Verschuldens der Spreewelten GmbH Schadenersatz zu verlangen.

7.4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller eingetreten sind.

 

8. UMFANG DES SCHADENERSATZES

8.1. Außerhalb der Bestimmungen über die Gewährleistung haftet die Spreewelten GmbH bei Pflichtverletzungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass der Schaden durch uns, unsere Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen begangen wurde und dadurch eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen eingetreten ist. Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Fall, dass wir vertragswesentliche Pflichten verletzt haben. Dabei handelt es sich um Pflichten, die von uns eingehalten werden müssen, um den Vertragszweck erreichen zu können. Die Haftung besteht jedoch auch nur dann, soweit der Schaden vorhersehbar war. Schadenersatz ist dann in jedem Falle auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

 

9. AUFRECHNUNG

9.1. Der Besteller kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung gegen den vertraglich vereinbarten Kauf, bzw. Lieferpreis erklären. Etwaige Zurückbehaltungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

10. WIDERRUFSRECHT

10.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Abgabe ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Spreewelten GmbH / Alte Huttung 13 / 03222 Lübbenau / info(at)spreewelten.de

 

11. WIDERRUFSFOLGEN

11.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseitig empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden.

 

12. Datenschutz

12.1. Die Auftragsbearbeitung erfolgt im Wege elektronischer Datenverarbeitung. Sie erteilen hiermit Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen notwendigen Daten.

12.2. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre behandeln wir grundsätzlich alle persönlichen Daten vertraulich. Ihre persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nur gespeichert und verwendet, sofern dies zur Bearbeitung Ihrer Bestellung und zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Unsere Website, inklusive Ihrer persönlich bezogenen Daten werden bei der Intergemia AG gehostet (beherbergt). Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Sofern Sie während der Bestellung bzw. auf der Kundenserviceseite (Kunden-Log-In) Ihre Zustimmung gegeben haben, wird das Spreeweltenbad Sie von Zeit zu Zeit über die Neuigkeiten oder Sonderangebote auf der Website www.spreewelten.de informieren. Sie können Ihre Einwilligung stets kostenlos und dauerhaft für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax senden.

12.3. Sie willigen darin ein, dass Ihre Daten in anonymisierter Form gespeichert werden. Auswertungen finden nur in anonymisierter Form statt und dienen zu Marktforschungszwecken und dazu, die Internetseiten des Spreeweltenbades ständig zu verbessern.

 

13. Cookies

13.1. Die Spreewelten GmbH verwendet sogenannten Cookies, um die Verbindung mit unseren Internetseiten zu steuern, bzw. Einstellungen zu speichern. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die auf Festplatte des Nutzers geschrieben werden kann. Alle unsere Internetseiten können auch ohne Cookies verwendet werden. Sie können Ihren Web-Browser so einstellen, dass Sie über das Schreiben von Cookies informiert werden, bzw. dass die Verwendung von Cookies nicht zugelassen wird. So können Sie den Einsatz von Cookies jederzeit erkennen, bzw. verhindern. Eine Verknüpfung mit Personendaten findet nicht statt.

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Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.